Am 2. Juni 2026 haben drei Professorinnen am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung einen offenen Brief an die Bundesregierung geschrieben, in dem sie Vorschläge für ein Ehegattensplitting machen, das sogenannte „Real-Splitting“.
Im Kern geht es darum, dass das Ehegatten-Einkommen nicht mehr wie bisher halbiert wird, die Steuer auf das halbe Ehegatteneinkommen berechnet und dann verdoppelt wird, sondern dass nur noch ein begrenzter Betrag von einem Ehepartner zum anderen übertragen werden kann.
Dieser Übertragungsbetrag soll so hoch sein, wie für den Ehegatten-Unterhalt bei Geschiedenen maximal angesetzt werden kann, derzeit also Euro 12.348,00.
Wenn also ein Ehepartner EUR 80.000,00 verdient und der andere kein Einkommen hat, wird die Steuer des besser verdienenden Ehepartners nach dem Reformvorschlag auf der Basis eines Einkommens von EUR 67.652,00 festgesetzt, das des anderen Ehepartners auf der Basis eines Einkommens von EUR 12.348,00.
Der bisher unbegrenzte Vorteil bei sehr ungleichen Einkommen würde begrenzt.
Die Professorinnen schlagen vor, die zusätzlichen Steuereinnahmen, die sich aus der Reform ergeben, für eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag zu verwenden.
Wir finden die Vorschläge sehr interessant und diskussionswürdig.
Den offenen Brief finden Sie unter diesem Link.