Das Gesetz zur Einführung der Frühstartrente soll bis zum Jahresende beschlossen werden. Das Bundesfinanzministerium hat die wichtigsten Fragen rund um die Frühstartrente hier beantwortet. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
Ziel dieses Vorhabens ist einerseits, die Finanzkompetenz von Eltern und Kindern durch die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Kapitalmarkt zu stärken; anderseits wird in jungen Jahren der Vermögensaufbau am Kapitalmarkt zur privaten Altersvorsorge ermöglicht.
Anspruchsberechtigt sind ab dem Geburtsjahrgang 2020 alle Kinder und Jugendlichen vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die ihren ersten Wohnsitz im Inland haben. Im Jahr 2026 ist der Jahrgang 2020 anspruchsberechtigt, dann kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu, in 2027 haben also die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 einen Anspruch auf Förderung, usw.
Pro anspruchsberechtigtem Kind zahlt der Staat € 10 pro Monat für die Frühstartrente. Eigenbeiträge der Eltern sind nicht erforderlich, Zuzahlungen sind aber möglich, z.B. durch Eltern, Großeltern oder nicht zur Familie gehörende Personen. Die Zuzahlungen dürfen bis zu € 6.840,00 pro Jahr betragen.
Damit ein anspruchsberechtigtes Kind die Frühstartrente erhält, muss ein auf den Namen des Kindes lautender Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge bei einem zertifizierten Anbieter eröffnet werden. Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags wird die Förderung automatisch über den Anbieter des Standarddepot-Vertrags beantragt. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Allerdings muss bei Vertragsschluss die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden, damit die Voraussetzungen automatisch und papierlos überprüft werden können.
Wird kein individueller Vertrag geschlossen, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Die Förderung geht also nicht verloren. Die kollektive Anlage startet für den Jahrgang 2020 zeitversetzt im Jahr 2028, um den Eltern Zeit für den Abschluss eines individuellen Vertrages einzuräumen. Bei einem späteren individuellen Vertragsschluss werden die bei der Deutschen Bundesbank angelegten Mittel auf den Vertrag des Kindes übertragen.
Ein Standarddepot-Vertrag ist ein Sparplan, bei dem die Mittel am Kapitalmarkt angelegt werden. Für diese Verträge gilt in der Ansparphase eine Begrenzung der Effektivkosten in Höhe von einem Prozent. Zusätzlich dürfen die Anbieter bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Wie bei jedem Kapitalmarktprodukt gibt es keine Garantie. Der Wert eines Depots kann steigen – aber auch fallen.
Nein, weil eine Zertifizierung notwendig ist, die die Altverträge nicht erfüllen.
Die Standarddepot-Verträge können frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Die Förderung für 2026 wird in 2027 nachgezahlt.
Die Erträge in dem Standarddepot-Vertrag bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. Die Leistungen aus dem Vertrag werden nachgelagert besteuert, d. h. erst in der Auszahlungsphase.
Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor dem 66. Geburtstag möglich.
Zuzahlungen in die kollektive Anlage sind nicht vorgesehen, da dort keine individuellen Konten geführt werden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahr endet die monatliche Frühstartrentenförderung. Der Standarddepot-Vertrag kann aber bis zum Renteneintritt durch eigene Einzahlungen weiter bespart werden. Alternativ kann auch in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gewechselt werden. Damit wird ein nahtloser Übergang von der Frühstartrente in die geförderte private Altersvorsorge ermöglicht.