Rente ist mehr als Mathematik. Rente ist mehr als Demografie. Rente ist eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit.
Der Bericht der Rentenkommission wird gerade intensiv diskutiert, auch bei uns in der Partei. Viele Mitglieder fragen sich, was die Vorschläge konkret bedeuten, besonders für langjährig Versicherte, für Menschen in körperlich belastenden Berufen, für die gesetzliche Rente als wichtigste Säule der Alterssicherung und für die Gerechtigkeit zwischen den Generationen.
Klar ist: Ohne eine Reform sinkt das Rentenniveau ab 2031 deutlich. Wir wollen, dass die Rente auch zukünftig zum Leben reicht. Für uns als SPD gilt deshalb: Wer jahrzehntelang gearbeitet, eingezahlt und sein Leben auf verlässliche Regeln aufgebaut hat, braucht Fairness und Planungssicherheit.
Die Vorschläge der Rentenkommission sind ein einvernehmlicher Kompromiss. Das ist eine gute Grundlage für die Gesetzgebung, die nun ansteht. Die Vorschläge weisen den Weg zu einem zukunftsfesten Rentensystem. Für uns ist dabei ganz entscheidend: Die gesetzliche Rente muss auch künftig die wichtigste Säule der Alterssicherung bleiben.
Viele Sorgen und Fragen, die uns dazu erreichen, sind entscheidend für die weiteren Beratungen. Deshalb diskutieren wir die Vorschläge sorgfältig und bewerten sie nach unseren sozialdemokratischen Maßstäben: Gerechtigkeit, Respekt vor jeder Lebensleistung, Stabilität und Verlässlichkeit.
Im Koalitionsvertrag wurde unter anderem vereinbart, "in einer Rentenkommission … bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen [zu] prüfen."
Am 07. Januar 2026 hat die Alterssicherungskommission auf Grundlage eines Beschlusses des Bundeskabinetts ihre Arbeit begonnen.
Die Aufgabe der Kommission war es, Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung der Alterssicherung zu erarbeiten. Ihre Arbeit sollte die Kommission bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 abschließen. Sie hat weisungsfrei gearbeitet.
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rentenkommission eingesetzt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nahm als Sachverständige an allen Sitzungen teil. Die Kommission bestand aus:
Die Absicherung im Alter ist ein zentrales Versprechen des Sozialstaats. Gerade in Zeiten des gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchs ist eine verlässliche, gute Alterssicherung eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in Staat und Politik sowie den sozialen Frieden in unserem Land. Die anstehende Strukturreform der Alterssicherung muss deshalb darauf ausgerichtet sein, für die Menschen heute und in Zukunft ein verlässliches Einkommen im Alter sicherzustellen.
Wir halten an dem bisherigen Grundkonsens fest, dass die Rentnerinnen und Rentner am Wohlstandszuwachs unserer Gesellschaft und an den Produktivitätszuwächsen teilhaben müssen. Die gesetzliche Rente ist keine Basisabsicherung und darf es auch nicht werden. Sie ist und bleibt die wesentliche Grundlage für die Alterssicherung der Menschen in Deutschland.
Die gesetzliche Rente ist die Altersabsicherung für in der Regel jahrzehntelange Beitragszahlung. Sie ist kein Geschenk. Aus den individuell gezahlten Beiträgen ergeben sich Eigentumsansprüche. Wer jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss auch im Alter auf eine stabile und verlässliche Absicherung vertrauen können.
Die Rentenversicherung als Teil der Sozialversicherung verbindet das Versicherungsprinzip mit dem Grundgedanken des sozialen Ausgleichs. Denn Rentenansprüche entstehen auch in Zeiten der Kindererziehung, der familiären Pflege und des Bezugs von Arbeitslosengeld.
Altersrenten werden zeitlich unbefristet bis ans Lebensende gezahlt. Abgesichert werden auch die Risiken von Erwerbsminderung sowie medizinischer Rehabilitation. Ebenso werden von der gesetzlichen Rentenversicherung Präventionsleistungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht sowie Renten wegen Todes an Hinterbliebene gezahlt. Zudem trägt die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge der Rentenbeziehenden.
Alle diese Vorteile der gesetzlichen Rente kann private Vorsorge in der Regel nicht leisten.
In der aktuellen Debatte wird häufig behauptet, dass die Ausgaben für die Alterssicherung "explodiert" seien. Richtig ist, dass die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gestiegen sind. Aber eine reine Betrachtung der absoluten Ausgaben wäre verkürzt, denn alles wird teurer.
Seriös ist daher nur eine Betrachtung, die die Entwicklung der Rentenausgaben ins Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung setzt. Und hier stellen wir fest: Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den letzten 20 Jahren sogar rückläufig:
Er lag im Jahr 2003 bei 10,8 % und ist auf 9,2 % im Jahr 2024 gesunken – obwohl im gleichen Zeitraum der Bevölkerungsanteil der älteren Menschen angestiegen ist. Von einer Kostenexplosion kann also keine Rede sein.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist in den vergangenen Jahren nicht gestiegen, das Gegenteil ist der Fall. Der Beitragssatz ist seit vielen Jahren stabil und liegt mit derzeit 18,6 % sogar unter dem Niveau von vor 30 Jahren. Zum Ende der Regierung Kohl lag der Beitragssatz schon bei 20,3 %.
Rentenpolitik ist, anders als manche behaupten, kein Konflikt zwischen Alt und Jung. Im Gegenteil: Von einer gerechten und verlässlichen Rentenpolitik profitieren die heute Jungen in Zukunft ebenso wie diejenigen, die in 15 Jahren in Rente gehen oder die aktuelle schon Rente beziehen.
Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung (2026) hat ergeben, dass von der durch die SPD durchgesetzten Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 % auch heute sehr junge Menschen profitieren werden, die noch gar nicht im Erwerbsleben stehen.
Es ist aber nicht allein entscheidend, wie viele Beschäftigte eine Rentnerin oder einen Rentner finanzieren. Entscheidend ist auch, wie produktiv diese Beschäftigten sind. Schon früher gab es große demografische Veränderungen. Das Rentensystem ist trotzdem nicht zusammengebrochen – auch weil die Beschäftigten produktiver wurden. Vereinfacht gesagt: Heute können 2 Beschäftigte deutlich mehr erwirtschaften als 6 Beschäftigte vor 60 Jahren.
Der Druck auf die Finanzierung einer guten Alterssicherung wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmen. Durch den demografischen Wandel verändert sich das Verhältnis zwischen Menschen im Rentenalter und Menschen im Erwerbsalter weiter. In der Folge würden ohne weitere Maßnahmen das Rentenniveau für alle deutlicher sinken und die Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber trotzdem steigen. Das wäre keine gute Option.
Die Kommission empfiehlt als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.
Im Zusammenspiel aller drei Vorsorgesäulen soll damit für Durchschnittsverdienende ein Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden. Für Geringverdiener sollte die Nettoersatzrate darüber liegen. Das ist sehr zu begrüßen, denn damit gewinnt das Ziel der Lebensstandardsicherung im Alter wieder an Bedeutung und es ist klar, dass dies auch finanziert werden muss.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, dass sich das Renteneintrittsalter künftig an der Lebenserwartung orientieren soll. Wenn Menschen länger leben, soll diese zusätzliche Zeit im Verhältnis 2:1 auf Arbeitszeit und Rentenzeit verteilt werden. Der Anstieg beginnt erst ab 2032 in sehr kleinen Schritten. Ab dann würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Dieser Mechanismus wird aber kontinuierlich daraufhin überprüft, ob die Grundannahmen über die Lebenserwartung wirklich zutreffen.
Wichtig ist: Es soll eine Sonderregelung für diejenigen langjährigen Beitragszahlerinnen geben, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.
Ein höheres Renteneintrittsalter darf nicht losgelöst von der realen Arbeitswelt diskutiert werden. Wer länger arbeiten soll, braucht bessere Prävention, bessere Rehabilitation, altersgerechte Arbeitsplätze und Ausnahmen für Menschen, die gesundheitlich nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalten können.
Die Alterssicherungskommission schlägt deshalb vor, das Prinzip "Prävention vor Reha vor Rente" zu stärken. Dazu gehören eine flächendeckende Ausweitung des zu Jahresbeginn 2026 eingeführten Fallmanagements der Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie des berufsbezogenen Gesundheitschecks ab 45 Jahren sowie eine Stärkung der Rehabilitation. Das Reha-Budget soll sich stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren, damit notwendige Leistungen nicht an finanziellen Restriktionen scheitern. Zugleich soll es besseren Schutz für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte kurz vor der Rente geben: Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, soll nach einer Gesundheitsprüfung einen erleichterten Zugang zur Rente erhalten. Es soll nicht auf andere Berufsfelder verwiesen werden oder zu Fort- und Weiterbildungen verpflichtet werden können.
Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, einen Teil der Rentenbeiträge künftig am Kapitalmarkt anzulegen.
Dazu soll ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden, der paritätisch von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanziert wird und stufenweise jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte steigt, bis er insgesamt 2 Prozentpunkte erreicht hat. Die zusätzlichen Beiträge sollen in einen staatlich organisierten Kapitalstock fließen. Das Rentenniveau soll dadurch perspektivisch gesichert werden und langfristig sogar wieder steigen. Davon wird besonders die heute junge Generation profitieren.
Wichtig war für die SPD, dass diese kapitalgedeckte Zusatzrente on top eingeführt wird, also dem Umlageverfahren keine finanziellen Mittel entzogen werden, und dass sie paritätisch finanziert wird, also die Arbeitgeber substanziell beteiligt werden.
Werden die Renten auch in Zukunft steigen?
Rentenerhöhungen folgen dem Grundsatz, dass die Rentnerinnen und Rentner an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung teilhaben sollen. Diesen Grundsatz haben SPD und CDU/CSU bereits 1957 mit der Einführung der dynamischen Rente gemeinsam beschlossen und dies muss auch weiterhin Gültigkeit haben. Die Teilhabe an der Wohlstandsentwicklung wird umgesetzt, indem die Renten der Entwicklung der Löhne folgen.
Bereits vor 20 Jahren wurde der "Nachhaltigkeitsfaktor" eingeführt, der dafür sorgt, dass die Renten weniger stark steigen als die Löhne, wenn sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnerinnen zulasten der Beitragszahler ändert. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor ist derzeit bis 2031 ausgesetzt, damit das Rentenniveau auf 48 % stabil bleibt.
Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel, Nachhaltigkeits- und Beitragssatzfaktor, ab 2032 wieder einzuführen, wodurch das Rentenniveau absinkt. Um dies auszugleichen und in der Summe mittelfristig ein Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern, soll die Kapitalrente eingeführt werden. Perspektivisch geht die Alterssicherungskommission sogar davon aus, dass das Rentenniveau ab Mitte der 2040er Jahre durch die Kapitalrente – also den staatlich organisierten Kapitalstock – wieder steigen wird.
Für rentennahe Jahrgänge, die davon noch nicht profitieren, garantiert eine Übergangsregelung den Renteneintritt mit 48 Prozent. Die laufenden Renten aus dem Umlageverfahren dieser Jahrgänge werden – wie für den gesamten Rentenbestand – entsprechend der geltenden Formel mit den Dämpfungsfaktoren jährlich erhöht.
Mit der Einführung der Grundrente haben wir als SPD die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, besser honoriert und kleine Renten bei langjähriger Erwerbs- und Familienarbeit gezielt aufgewertet.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt jetzt, dass ein neuer Freibetrag für Renten in der Grundsicherung im Alter eingeführt werden soll. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Leistungen der gesetzlichen Renten sollen damit zukünftig nicht mehr in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Das bedeutet, dass derjenige, der gearbeitet hat, immer mehr hat als derjenige, der keine oder geringe Beiträge eingezahlt hat.
Eine Erwerbstätigenversicherung macht das Rentensystem gerechter und stabiler. Die Idee ist klar und einfach: Wer arbeitet, zahlt ein. Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie politische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sollen Teil eines gemeinsamen Systems sein. Das erhöht auch die Akzeptanz für das System und stärkt die Solidargemeinschaft.
Als Idealbild hat sich die Alterssicherungskommission in ihrem Bericht auf eine Erwerbstätigenversicherung verständigt.
In einem ersten Umsetzungsschritt sollen dazu neue Selbständige, die nicht obligatorisch abgesichert sind, verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bereits Selbständige sollen auch von der Versicherungspflicht umfasst werden, jedoch mit der Möglichkeit, voraussetzungslos rausoptieren zu können.
Außerdem sollen Abgeordnete des Deutschen Bundestags und der Landesparlamente und Vorstände von Aktiengesellschaften in die Rentenversicherung einbezogen werden. Beamtinnen und Beamte sollen perspektivisch ebenfalls in die Rentenversicherung einbezogen werden. Bis dahin sollen Reformen in der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Zudem soll die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden und es soll eine Verpflichtung zur Rücklagenbildung geben.
Aus arbeitsmarktpolitischer und rentenpolitischer Sicht spricht alles dafür, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs in ihrer heutigen Form auslaufen zu lassen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt dazu, Minijobs ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Für Schülerinnen und Schüler soll es Ausnahmen geben.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, so genannte Minijobs, gibt es bereits seit 1972. Der ursprüngliche Gedanke war, dass diese Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme sein sollten, um kurzfristige Auftragsspitzen in Betrieben abzudecken. Im Laufe der Jahrzehnte sind diese Arbeitsverhältnisse aber rasant angestiegen. Derzeit arbeiten ca. 4 Millionen Menschen in einem ausschließlichen Minijob und ca. 3,5 Millionen in einem geringfügigen Nebenjob, also neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung.
Der Gedanke, dass geringfügige Beschäftigung eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Arbeit sein soll, hat sich nicht bewahrheitet. Tatsächlich verdrängen Minijobs reguläre sozialversicherungspflichtige Teilzeitjobs. Statt Übergänge zu erleichtern, werden Minijobs für viele eher zur Falle, in der sie langfristig hängen bleiben, mit der Folge, dass vor allem Frauen in die Altersarmut geraten. Hinzu kommt, dass geltendes Arbeitsrecht (Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit usw.) auch bei Minijobs uneingeschränkt gilt, in der Praxis aber oft den Beschäftigten vorenthalten wird.
Wichtig: Für Rentnerinnen und Rentner gibt es die Aktivrente. Mit der beschlossenen Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner ab Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.